Opfervertretung
Es braucht großen Mut, über möglicherweise jahrzehntelang zurückliegende oder auch aktuelle Übergriffe zu sprechen und zu beschließen, den Täter rechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Meine Aufgabe ist es, betroffene Personen auf ihrem Weg mit meiner rechtlichen Expertise zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihre Verfahrensrechte gewahrt werden.
Kostenlose Prozessbegleitung
Im Strafverfahren haben Betroffene von (sexualisierter) Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatlich finanzierte, kostenlose Prozessbegleitung (§ 66b Strafprozessordnung). Neben juristischer Vertretung im Strafverfahren durch eine:n Rechtsanwalt:in wird bei dieser auch psychosoziale Betreuung und Begleitung durch eine:n Mitarbeiter:in einer Opferschutzeinrichtung angeboten. Die beiden arbeiten während des Strafverfahrens eng zusammen. Mit dieser Kombination aus rechtlicher Vertretung und psychosozialer Unterstützung soll so gut es geht sichergestellt werden, dass die Rechte der betroffenen Person im Verfahren gewahrt werden und die Belastung der betroffenen Person durch eine mögliche Retraumatisierung so gering wie möglich gehalten wird.
Rechtliche Beratung vor der Anzeige
Einer Anzeige kann bereits eine umfassende anwaltliche Beratung vorausgehen, welche über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Strafverfahren und dessen Ablauf informiert und berät. Bei Vorfällen, die längere Zeit zurückliegen, ist auch eine Prüfung der Verjährung ratsam.
Das Strafverfahren – eine eigene Welt
Das Strafverfahren kann für betroffene Personen aus unterschiedlichen Gründen belastend, überfordernd und irritierend sein – es ist eine eigene Welt, die ihre eigene Sprache und (ungeschriebene) Regeln hat.
Erst umfassende Information und Aufklärung über die rechtliche Situation ermöglicht es der betroffenen Person, informierte, selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.
Meine Aufgabe ist, betroffene Personen über den genauen Verlauf eines Strafverfahrens zu informieren, Übersetzungsarbeit zu leisten, rechtlich zu beraten sowie verfahrensrechtliche Schritte für diese zu setzen.