Familienrecht
Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt
Es gibt verschiedenste familienrechtliche Probleme, seien es Obsorge- oder Kontaktrechtsstreitigkeiten oder Unstimmigkeiten hinsichtlich des zustehenden Kindesunterhalts. Was all diese Probleme gemeinsam haben, ist, dass es sich um Streitigkeiten handelt, die emotional aufgeladen sind. Es geht um den Kontakt zum eigenen Kind, dessen (finanzielle) Versorgung oder welcher Elternteil über wichtige Angelegenheiten (zum Beispiel Schulwahl oder Umzug ins Ausland) bestimmen darf.
Außergerichtliches Vorgehen
Es kommt durchaus vor, dass Eltern, die grundsätzlich gewillt sind, sich außergerichtlich zu einigen, es dennoch nicht schaffen. Aufgrund von Kränkungen, Enttäuschungen und schlechten Erfahrungen auf der Paarebene, ist es oftmals nur schwer möglich, auf sachlicher Ebene, die bestehenden rechtlichen Probleme hinsichtlich der gemeinsamen Kinder zu lösen. In diesem Fall kann es hilfreich sein, wenn jeder Elternteil für sich anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt und sich in diesen Belangen vertreten lässt. So kann die emotionale Komponente, die oftmals einer für beide Seiten annehmbaren Lösung im Weg steht, so gut es geht ausgeklammert und an einer individuellen Lösung gearbeitet werden, die im Sinne des Kindeswohls ist.
Gerichtliches Verfahren
Meiner Erfahrung nach kann eine einvernehmliche Lösung in vielerlei Hinsicht der bessere Weg sein. Einerseits ist diese oft kostengünstiger und nicht zuletzt für das Kind/die Kinder weniger belastend als ein langes Gerichtsverfahren. Außergerichtliche Einigungen zwischen den Elternteilen sind oft beständiger als Beschlüsse des Familiengerichts, da diese an der Ausgestaltung der Regelung beteiligt sind und die Akzeptanz für das Ergebnis und die damit verbundenen Konsequenzen somit größer sind. Es gibt aber selbstverständlich auch Fälle, wo es wichtig und richtig ist, den gerichtlichen Weg mit Bestimmtheit zu gehen. Eine Einigung sollte nicht um jeden Preis herbeigeführt werden, denn schlussendlich gilt es, das Kindeswohl zu schützen. Auch gibt es Situationen, wo umgehend gehandelt werden muss, da das Kindeswohl bei einem der Elternteile gefährdet ist.
Ehescheidung und Auflösung einer eingetragenen Partner:innenschaft
Eine Trennung ist eine Lebenssituation, die oft mit großer psychischer Belastung und (finanzieller) Unsicherheit einhergeht. Das bisherige Leben ändert sich grundlegend. Oft werden in emotionalen Ausnahmesituationen Entscheidungen aufgrund unzureichender oder unrichtiger Information getroffen, die sich in weiterer Folge nachteilig auswirken können. Es ist daher ratsam, sich bereits früh in der Trennungsphase rechtlich beraten zu lassen. Ich informiere über die verschiedenen Arten der Ehescheidung/Auflösung einer Partner:innenschaft. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: die einvernehmliche Scheidung/Auflösung oder durch Scheidungsklage/Klage auf Auflösung. Im Gespräch wird herausgearbeitet, auf welchem Weg versucht werden soll, die individuellen Bedürfnissen in Bezug auf Ehegattenunterhalt, Obsorge- und Kontaktrecht für die gemeinsamen Kinder sowie Vermögensaufteilung, durchzusetzen.
Für sich selbst und/oder seine Kinder einzutreten, erfordert oft großen Mut. Ich unterstütze Sie sowohl bei der Erarbeitung einer außergerichtlichen Lösung als auch bei gerichtlichem Vorgehen.